(1) Mit Beginn des Schuljahres 1991/92 (1. August 1991) wird durch Teilung der bestehenden Städtischen Carl-Spitzweg-Realschule eine weitere städtische Realschule für Knaben und Mädchen errichtet.
(2) Die bisherige Realschule führt weiter den Namen „Städtische Carl-Spitzweg-Realschule“. Sie ist in der Schulanlage an der Pfarrer-Grimm-Straße untergebracht.
(3) Die weitere Realschule führt bis zur endgültigen Namensgebung den Namen „Städtische Realschule Obermenzing“. Sie wird in der Schulanlage an der Grandlstraße 5 untergebracht.