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Zitierfest

MucRealschulSObermenzing · Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung einer städtischen Realschule im Bereich Obermenzing

§ 1 MucRealschulSObermenzing – Errichtung der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 19.04.1991.

(1) Mit Beginn des Schuljahres 1991/92 (1. August 1991) wird durch Teilung der bestehenden Städtischen Carl-Spitzweg-Realschule eine weitere städtische Realschule für Knaben und Mädchen errichtet.

(2) Die bisherige Realschule führt weiter den Namen „Städtische Carl-Spitzweg-Realschule“. Sie ist in der Schulanlage an der Pfarrer-Grimm-Straße untergebracht.

(3) Die weitere Realschule führt bis zur endgültigen Namensgebung den Namen „Städtische Realschule Obermenzing“. Sie wird in der Schulanlage an der Grandlstraße 5 untergebracht.

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