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Zitierfest

MucOnlineJugendbefragungS · Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer Online-Jugendbefragung

§ 4 MucOnlineJugendbefragungS – Durchführung der Erhebung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.08.2020.

(1) Die alle drei Jahre zu wiederholende Erhebung wird unter Beachtung der Grundsätze der

Statistiksatzung der Landeshauptstadt München durch das Statistische Amt D-I-STA, it@M und der

Postausgangsstelle, Stadtkanzlei D-II-STK durchgeführt (Stichprobe, Adresszuordnung, Druck,

Versand). Als Hilfsmerkmale bei der Durchführung der Erhebung werden die Namen und die

Anschriften der zu Befragenden verwendet, und zwar ausschließlich für die Generierung der

Anschreiben (Versand). Die Rückantworten erfolgen anonym und damit unabhängig von den

Hilfsmerkmalen. Ein Personenbezug wird damit aufgehoben.

(2) Eine Auskunftspflicht wird nicht angeordnet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucOnlineJugendbefragungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucOnlineJugendbefragungS? Zitiere den Wortlaut.“

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