(1) Die alle drei Jahre zu wiederholende Erhebung wird unter Beachtung der Grundsätze der
Statistiksatzung der Landeshauptstadt München durch das Statistische Amt D-I-STA, it@M und der
Postausgangsstelle, Stadtkanzlei D-II-STK durchgeführt (Stichprobe, Adresszuordnung, Druck,
Versand). Als Hilfsmerkmale bei der Durchführung der Erhebung werden die Namen und die
Anschriften der zu Befragenden verwendet, und zwar ausschließlich für die Generierung der
Anschreiben (Versand). Die Rückantworten erfolgen anonym und damit unabhängig von den
Hilfsmerkmalen. Ein Personenbezug wird damit aufgehoben.
(2) Eine Auskunftspflicht wird nicht angeordnet.