Für die Benutzung der Sammlungen, den Dauer- und Wechselausstellungen, den Besuch von Veranstaltungen, der Teilnahme an Vermittlungsangeboten des Museums Villa Stuck sowie die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 6 sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten. Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistungen für ein*e Benutzer*in Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsgebühren zu entrichten.
MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS · Museum-Villa-Stuck-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS – Gebühren und Auslagen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.
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