(1) Ab dem Schuljahr 2003/2004 werden an der Städtischen Marian-Batko-Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Technik keine Vorklassen, keine Klassen der Vorstufe und keine Klassen der 12. Jahrgangsstufe mehr gebildet.
(2) Ab dem Schuljahr 2004/2005 werden an der Schule keine Klassen der 13. Jahrgangsstufe mehr gebildet.
(3) Schülerinnen/Schüler, die in eine nicht mehr gebildete Stufe vorrücken oder diese wiederholen wollen, können in die staatliche Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Technik eintreten. Entsprechendes gilt im Falle der Wiederholung einer Prüfung.