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Zitierfest

MucMarian-Batko-BerufsoberschulS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Marian-Batko-Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Technik

§ 1 MucMarian-Batko-BerufsoberschulS – Klassenbildung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.03.2003.

(1) Ab dem Schuljahr 2003/2004 werden an der Städtischen Marian-Batko-Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Technik keine Vorklassen, keine Klassen der Vorstufe und keine Klassen der 12. Jahrgangsstufe mehr gebildet.

(2) Ab dem Schuljahr 2004/2005 werden an der Schule keine Klassen der 13. Jahrgangsstufe mehr gebildet.

(3) Schülerinnen/Schüler, die in eine nicht mehr gebildete Stufe vorrücken oder diese wiederholen wollen, können in die staatliche Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Technik eintreten. Entsprechendes gilt im Falle der Wiederholung einer Prüfung.

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