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MucLBVOWeiherkette · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“

§ 1 MucLBVOWeiherkette – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.03.2026.

(1) Die in der Landeshauptstadt München im Stadtbezirk 22 in der Moosschwaige liegende Weiherkette und die Kalkflachmoorreste entlang des Erlbachs, nördlich der Weiherkette mit einem natürlichen Quellenaustritt, werden als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“.

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 6,88 ha. Er umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flurnummern 3480, 3480/2, 3479/8, 3479, 3479/9, 3479/10, 3481 und 3478 der Gemarkung Aubing.

(3) Die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1:2.500, ausgefertigt am 24.02.2026, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist. Maßgebend

für den Grenzverlauf ist hier die grau angelegte Fläche innerhalb der gekennzeichneten Umgrenzungslinie.

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