Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die einstweilige Sicherstellung des Landschaftsbestandteiles "Gehölzbestand und Wildkrautflächen an der Waldhornstraße" in München Untermenzing (Biotop Nr. M-355 a, b, c) vom 16. Dezember 1997 (MüABl. S. 391) außer Kraft.