(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die einstweilige Sicherstellung des Landschaftsbestandteiles „Gehölzbestand und Baumreihe an der Waldhornstraße“ (Biotop Nr. M-323) vom 8. Dezember 1992 (MüABl. S. 392) außer Kraft.