Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Verbuschte Streuwiesenreste in Langwied" in München-Langwied (Muc Bio Nr. 42) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 143) außer Kraft.