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MucLBVOVerbuschteStreuwiesenreste · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Verbuschte Streuwiesenreste in Langwied" in München-Langwied (Muc Bio Nr. 42)

§ 1 MucLBVOVerbuschteStreuwiesenreste – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Das in der Stadt München entlang des Gröbenbaches, zwischen Erlbachwiesenweg und Scharinenbachweg, am Grasgarten und an der Wolterstorffstraße gelegenen stark verbuschten Streuwiesenreste werden als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Verbuschte Streuwiesenreste in Langwied“.

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus sechs Teilflächen (a, b, c, d, e, f).

Die Teilfläche a hat eine Größe von 0,6464 ha und umfasst folgendes Flurstück: Fl.-Nr. 3156, Gemarkung Landwied.

Die Teilfläche b hat eine Größe von 2,8593 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn.: 3152 (t), 3153 (t), 3154 (t), 3212 (t), 3213 (t), Gemarkung Langwied.

Die Teilfläche c hat eine Größe von 0,9641 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn.: 3026, 3027/2 (t), 3027/3 (t), Gemarkung Landwied.

Die Teilfläche d hat eine Größe von 0,3113 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr.: 2876 (t), Gemarkung Langwied.

Die Teilfläche e hat eine Größe von 0,2223 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr.: 3047 (t), Gemarkung Langwied.

Die Teilfläche f hat eine Größe von 0,0714 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn.: 3152 (t), 3153 (t), Gemarkung Langwied.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 22.11.1988, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München — Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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