Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „ Sukzessionsfläche an der Leoprechtingstraße" in München-Perlach (Muc Bio Nr. 242) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 283) außer Kraft.