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Zitierfest

MucLBVOSukzessionsflaeche · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Sukzessionsfläche an der Leoprechtingstraße" in München-Perlach (Muc Bio Nr. 242)

§ 1 MucLBVOSukzessionsflaeche – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Die in der Stadt München an der Leoprechtingstraße gelegene Sukzessionsfläche wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Sukzessionsfläche an der Leoprechtingstraße".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,6785 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 2225/10, 2225/11 und 2225/15, Gemarkung Perlach.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Stadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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