Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Streuwiesen östlich des Scharinenbachs" in München-Langwied (Muc Bio Nr. 47) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 153) außer Kraft.