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Zitierfest

MucLBVOSiemenswaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Siemenswäldchen" in München-Obersendling (Biotop Nr. M-227)

§ 7 MucLBVOSiemenswaeldchen – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Siemenswäldchen" in München-Obersendling (Muc Bio Nr. 227) vom 13. Juli 1987 (MüABl S. 253), verlängert durch die Verordnung der Landeshauptstadt München vom 7. Juli 1989 (MüABl. S. 288) außer Kraft.

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