Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Schwabenbächl östlich der Angerlohe" in München-Moosach/Untermenzing (Muc Bio Nr. 61) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 157) außer Kraft.