(1) Das in der Stadt München östlich der Angerlohe gelegene Schwabenbächl wird mit dem begleitenden Gehölzsaum als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Schwabenbächl östlich der Angerlohe".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 1,4200 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 433/1 (t), 435/3 (t), 435/4 (t), 436 (t), 438 (t), 442 (t), 442/1 (t), 498 (t), Gemarkung Untermenzing; Fl.-Nrn. 1813/2, 1814 (t), 1853/2 (t), 1854 (t), 1857 (t), 1858 (t), 1859, 1860 (t), 1860/2 (t), 1861/8 (t), Gemarkung Moosach.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.