Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Saatkrähenkolonie Hasenbergl" in München-Feldmoching/Hasenbergl (Muc Bio Nr. 15) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 131) außer Kraft.