Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Park des Herzzentrums an der Lazarettstraße" in München-Neuhausen
(Muc Bio Nr. 149) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 193), verlängert durch die Verordnung der Landeshauptstadt München vom 7. Juli 1989 (MüABl. S. 287), außer Kraft.