(1) Der in der Stadt München gelegene Park des Herzzentrums an der Lazarettstraße wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Park des Herzzentrums an der Lazarettstraße".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,8940 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 412 (t) und 412/10 (t), Gemarkung Neuhausen.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 18.05.1988, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.