Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Odinshain" in München-Bogenhausen (Muc Bio Nr. 158) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 209) außer Kraft.