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Zitierfest

MucLBVOOdinshain · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Odinshain" in München-Bogenhausen (Muc Bio Nr. 158)

§ 1 MucLBVOOdinshain – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Der in der Stadt München an der Odinstraße gelegene Laubmischwald wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Odinshain".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,5054 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 301 (t), 304 und 309 (t), Gemarkung Bogenhausen.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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