(1) Der in München-Solln an der Melchiorstraße gelegene Mischwaldrest wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Teilfläche a der Mischwaldreste in München-Solln".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,36 ha und umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 299/4, Gemarkung Solln.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 18.04.1990, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist die Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.