Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Mischwald und Wildgrasflur Am Eulenhorst" in München-Waldtrudering
(Muc Bio Nr. 221) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 245) außer Kraft.