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Zitierfest

MucLBVOMischwald · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Mischwald und Wildgrasflur Am Eulenhorst" in München-Waldtrudering (Muc Bio Nr. 221)

§ 1 MucLBVOMischwald – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Der in der Stadt München Am Eulenhorst gegenüber der Einmündung des Schwammerlweges gelegene Mischwald mit Wildgrasflur wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Mischwald und Wildgrasflur Am Eulenhorst".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,4642 ha und umfasst folgendes Flurstück: Fl.-Nr. 528/ 2 (t), Gemarkung Trudering.

Das Grundstück ist nur zum Teil betroffen.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Stadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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