Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Laubwäldchen an der Odin- und Englschalkinger Straße" im Nordosten der Stadt München (Muc Bio Nr. 157) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 205) außer Kraft.