Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Laubmischwald Im Gefilde" in München-Perlach (Muc Bio Nr. 240) vom
- 13. Juli 1987 (MüABl. S. 279) außer Kraft.