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Zitierfest

MucLBVOLaubmischwald · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Laubmischwald Im Gefilde" in München-Perlach (Muc Bio Nr. 240)

§ 7 MucLBVOLaubmischwald – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Laubmischwald Im Gefilde" in München-Perlach (Muc Bio Nr. 240) vom

  • 13. Juli 1987 (MüABl. S. 279) außer Kraft.

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