Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Heiderest am Siemenspark" in München-Obersendling (Muc Bio Nr. 229) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 257) außer Kraft.