Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Hecke am Oskar-Maria-Graf-Ring" in München-Perlach (Muc Bio Nr. 214) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 237) außer Kraft.