(1) Die in der Stadt München am Ortsrand von Neuperlach am Oskar-Maria-Graf-Ring gelegene Hecke wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Hecke am Oskar-Maria-Graf-Ring".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,4081 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 1969/1, 1970, 1970/1, 1973/1 (t), Gemarkung Perlach.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.