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Zitierfest

MucLBVOHeckenTeilflaechen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz der Teilflächen a, c und d des Landschaftsbestandteils „Hecken an der Lerchenauer Straße" in München-Feldmoching (Muc Bio Nr. 37)

§ 7 MucLBVOHeckenTeilflaechen – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Hecken an der Lerchenauer Straße" in München-Feldmoching (Muc Bio

Nr. 37) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 135) hinsichtlich der Teilflächen a, c und d außer Kraft.

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