Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Hecken an der Lerchenauer Straße" in München-Feldmoching (Muc Bio
Nr. 37) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 135) hinsichtlich der Teilflächen a, c und d außer Kraft.