Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Hecke und Eichen-Hainbuchen-Wäldchen an der Maria-Eich-Straße" in München-Pasing (Muc Bio Nr. 177) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 221) außer Kraft.