Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Feldgehölze an der Jagdhornstraße" in München-Waldtrudering (Muc Bio Nr. 223) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 249), verlängert durch die Verordnung vom 7. Juli 1989 (MüABl. S. 287), außer Kraft.