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Zitierfest

MucLBVOFeldgehoelzeGalopprennbahn · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Feldgehölze an der Galopprennbahn Riem" in München-Daglfing (Muc Bio Nr. 169)

§ 7 MucLBVOFeldgehoelzeGalopprennbahn – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Feldgehölze an der Galopprennbahn Riem" in München-Daglfing (Muc Bio Nr. 169) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 213) außer Kraft.

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