Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Feldgehölze an der Galopprennbahn Riem" in München-Daglfing (Muc Bio Nr. 169) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 213) außer Kraft.