Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Feldgehölz am Steffelweg" in München-Langwied (Muc Bio Nr. 97) vom 13.07.1987 (MüABl. S. 161) außer Kraft.