Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Fasangarten" in München-Perlach (Muc Bio Nr. 304) vom 13. Juli 1987
(MüABl. S. 295) außer Kraft.