Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Eichen-Hainbuchen-Wald südwestlich von Gut Freiham" in München (Muc Bio Nr. 172) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 217) außer Kraft.