Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Buchenwäldchen östlich der Wolfratshauser Straße" in München-Obersendling/Prinz-Ludwig-Höhe (Muc Bio Nr. 231) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 265) außer Kraft.