Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Biedersteiner Kanal mit begleitendem Gehölzbestand" in München-Nymphenburg (Muc Bio Nr. 114) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 165) außer Kraft.