(1) Der im Münchner Nordosten gelegene aufgelassene Bahndamm der Güterumgehungsbahn Nord wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Bahndamm im Moosgrund".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 8,1055 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 119/4 (t), 774/1 (t), 949/6, Gemarkung Daglfing.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteil ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.