Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Alter Südlicher Friedhof" im Münchener-Innenstadtbereich (Muc Bio Nr. 182) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 229) außer Kraft.