Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Alter Nördlicher Friedhof" in München-Maxvorstadt (Muc Bio Nr. 150) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 197) außer Kraft.