(1) Der in der Stadt München an der Tengstraße gelegene Alte Nördliche Friedhof wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Alter Nördlicher Friedhof".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 4,0563 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 4806 (t) und 4807, Gemarkung München - Sektion III.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.