Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über den vorläufigen Schutz des Landschaftsbestandteils „Abfanggraben mit angrenzendem Halbtrockenrasen" im Münchner Nordwesten (Muc Bio Nr. 132) vom 13. Juli 1987 (MüABl. S. 181) außer Kraft.