(1) Die Landeshauptstadt München hat für das Stadtgebiet München am 18.12.2019 den Klimanotstand ausgerufen und ihre Klimaziele an das Pariser Klimaschutzabkommen angepasst.
(2) Die Stadt und ihre kommunalen Unternehmen wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in eigener Verantwortung an der Umsetzung dieser angepassten Klimaziele mit.
(3) Klimaschutz und Klimaanpassung werden unter Berücksichtigung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes-, und Landesebene bei allen Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen der Stadt und ihrer kommunalen Unternehmen berücksichtigt.
(4) Klimaschutz ist immer mit sozialer Gerechtigkeit verbunden. München setzt seine Klimaziele nachhaltig um. Das heißt im Dreiklang der sozial, ökologisch und ökonomisch dauerhaft nachhaltigsten Weise. Dabei orientieren sie sich an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen.
(5) Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Münchner Gewerbetreibenden werden entsprechend ihrer individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Erreichung der Klimaziele beteiligt.