(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Jüdischen Museums München (Jüdisches-Museum-München-Gebührensatzung) vom 27.10.2010 (MüABl. S. 279) außer Kraft.
MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS · Jüdisches-Museum-München-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Jüdischen Museums München (Jüdisches-Museum-München-Gebührensatzung) vom 27.10.2010 (MüABl. S. 279) außer Kraft.
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„Was regelt § 8 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“