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Zitierfest

MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS · Jüdisches-Museum-München-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS – Besichtigungsgebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Für die Besichtigung des Jüdischen Museums München gelten folgende Besichtigungsgebühren:

1.Einzelkarten
a)Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben6,00 Euro
b)Mitglieder der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste e.V. (IGBK), Mitglieder des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V (BBK), Mitglieder im Verband deutscher Kunsthistoriker e.V., Mitglieder im Verband der Restauratoren e.V, Lehrkräfte der Akademie der bildenden Künste, Studierende, Schüler*innen, Auszubildende, Renten-, Versorgungsempfänger*innen, Schwerbehinderte, Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I zahlen gegen Vorlage der Ermäßigungsberechtigung (Ausweis)60% der aktuellen Gebühren nach Buchstabe a) oder Buchstabe c)
c)Bei Ausstellungen, denen aufgrund des Umfanges, der Attraktivität oder des finanziellen Aufwandes besondere Bedeutung zukommt, können Sondergebühren von bis zu erhoben werden. Die Sondergebühr schließt die Besichtigungsgebühr nach Nr. 1 Buchstabe a) und b) mit ein.10,00 Euro
2.Jahreskarten
a)Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben25,00 Euro
b)Ermäßigter Personenkreis gemäß Nr. 1 Buchst. b)15,00 Euro
3.Gegen Vorlage einer kostenpflichtigen Tageseintrittskarte (nicht Jahreskarte) eines der anderen städtischen Museen (Museum Villa Stuck, Münchner Stadtmuseum, Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau, Valentin-Karlstadt-Musäum) zahlt der*die Besucher*in im Jüdischen Museum München bis zum zweiten, auf das Tagesdatum der Karte folgenden Öffnungstag60% der aktuellen Gebühren nach Nr. 1 Buchstabe a) oder Buchstabe c)

(2) Gebührenfrei ist (bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises):

1.die Besichtigung für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, städtischen Museumspersonal, Pressevertreter*innen, Leihgeber*innen, Mitglieder des International Council of Museums (ICOM), Mitglieder des Deutschen Museumsbundes e.V., Mitglieder des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V., Mitglieder des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e.V., Mitglieder des Historischen Vereins von Oberbayern e.V., im Jüdischen Museum München ausstellende Künstler*innen, geschlossene Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen unter Führung einer Lehrkraft bzw. einer pädagogischen Fachkraft, (Elementar-, Primar-, Sekundarstufe I-III, Zweiter Bildungsweg, Jugendarbeit), Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft, einer pädagogischen Fachkraft, einer*s Jugendleiter*in, einer*s Sozialpädagog*in, einer*s Dozent*in oder einer*s Hochschullehrer*in, Studierende der Geisteswissenschaften, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, Lehrkräfte und Teilnehmer*innen von Deutschkursen oder Integrationskursen im Kursverband, aktive Stadträt*innen, vom Tourismusamt der Landeshauptstadt München ausgebildete Gästeführer*innen, Stipendiat*innen des Residence-Programms des Kulturreferats, Inhaber*innen der Bayerischen Ehrenamtskarte;
2.die Besichtigung für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Renter*innen und Versorgungsempfänger*innen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, Inhaber*innen des München-Passes oder des Landkreis München-Passes, Inhaber*innen der Kulturgast-Karte des Kulturraum München e.V. oder Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
3.die Benutzung der Garderobe.

(3) Die Besichtigungsgebühren können ermäßigt oder ganz erlassen werden:

1.aus besonderem Anlass (z. B. Internationaler Museumstag, Tag der offenen Tür, Europäischer Tag der Jüdischen Kultur, Stadtgründungsfest, Kongresse, Messen, Festivals, Aktionstag, Aktionswoche, Aktionsmonat);
2.wenn es nachweislich amtlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Forschungszwecken dient;
3.im Falle einer deutlichen Einschränkung der Benutzungen (z.B. Teilschließung wegen Umbau);
4.wenn es sich um einen Kurzbesuch des Museums handelt (1 Stunde vor Schließung);
5.wenn es sich um eine Marketingmaßnahme des Museums handelt oder ein wirtschaftlicher Vorteil für das Museum zu erwarten ist;
6.für Gästekartenangebote gewerblicher Anbieter (z.B. Turbopass, CityTourCard München).

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