Für die Benutzung der Sammlungen, der Dauer- und Wechselausstellungen, den Besuch von Veranstaltungen, der Teilnahme an Vermittlungsangeboten des Jüdischen Museums München sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten. Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistungen für eine*n Benutzer*in Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsgebühren zu entrichten
MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS · Jüdisches-Museum-München-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS – Gebühren und Auslagen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.
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„Was regelt § 1 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“