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Zitierfest

MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS · Jüdisches-Museum-München-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS – Gebühren und Auslagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

Für die Benutzung der Sammlungen, der Dauer- und Wechselausstellungen, den Besuch von Veranstaltungen, der Teilnahme an Vermittlungsangeboten des Jüdischen Museums München sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten. Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistungen für eine*n Benutzer*in Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsgebühren zu entrichten

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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