Die Besucher*innen haften, insbesondere für die Beschädigung oder den Verlust von Sammlungs- und Einrichtungsgegenständen, nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften.
MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS · Jüdisches-Museum-München-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 6 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS – Haftung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“