(1) Diese Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte
und Wohngemeinschaften für unbegleitete heranwachsende Flüchtlinge (UF) der Landeshauptstadt München (UF-Quartiere-Gebührensatzung) vom 10.04.2018 (MüABl. S. 169) außer Kraft.