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Zitierfest

MucJGM-Quartiere-GebuehrenS · JGM-Quartiere-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucJGM-Quartiere-GebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

(1) Diese Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte

und Wohngemeinschaften für unbegleitete heranwachsende Flüchtlinge (UF) der Landeshauptstadt München (UF-Quartiere-Gebührensatzung) vom 10.04.2018 (MüABl. S. 169) außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucJGM-Quartiere-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucJGM-Quartiere-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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