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Zitierfest

MucJGM-Quartiere-GebuehrenS · JGM-Quartiere-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucJGM-Quartiere-GebuehrenS – Gebührenschuldner*innen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

Schuldner*innen der Benutzungsgebühren sind die Benutzer*innen, deren Aufnahme gemäß der JGM-Quartiere-Benutzungssatzung verfügt wurde bzw. im Falle von minderjährigen Benutzer*innen die*der handelnde gesetzliche Vertreter*in.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucJGM-Quartiere-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucJGM-Quartiere-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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