Schuldner*innen der Benutzungsgebühren sind die Benutzer*innen, deren Aufnahme gemäß der JGM-Quartiere-Benutzungssatzung verfügt wurde bzw. im Falle von minderjährigen Benutzer*innen die*der handelnde gesetzliche Vertreter*in.
MucJGM-Quartiere-GebuehrenS · JGM-Quartiere-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucJGM-Quartiere-GebuehrenS – Gebührenschuldner*innen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucJGM-Quartiere-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 MucJGM-Quartiere-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“