Zur Untersuchung der sozialen Lage in München und zu Einstellungen der Münchner Bürger*innen zu wichtigen sozialen Entwicklungen und Problemen wird eine statistische Erhebung in Form einer freiwilligen Befragung durchgeführt.
MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage · Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer regelmäßigen Befragung über die soziale Lage der Münchner Bürger*innen
§ 1 MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage – Art und Zweck der Erhebung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.04.2022.
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„Was regelt § 1 MucHaushaltsbefragungsSSozialeLage? Zitiere den Wortlaut.“